Entlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 1 können in NRW von Senioren-Assistenten bis zu 1.500,00 € jährlich pro Betreuungsperson über die Pflegekassen abgerechnet werden. Dieser sogenannte Entlastungsbetrag ist nicht auszahlbar und zweckgebunden. Vorteilhaft ist, dass nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr bis zum Halbjahr des laufenden Jahres genutzt werden können. Über den Stand der noch freien Beträge geben die Krankenkassen auf Anfrage problemlos Auskunft.

 

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