Pflegegeld und Pflegesachleistung

Wird ein Pflegegrad anerkannt, haben Versicherte, die in häuslicher Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen betreut werden, Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird monatlich an den Pflegeversicherten überwiesen. Je nach Pflegegrad variiert die Höhe der Leistungen. Beginnend bei Pflegegrad 2 bekommt der Versicherte zurzeit 316€, in der höchsten Stufe (Pflegegrad 5) sind dies aktuell 901€.


Wird der Versicherte durch einen ambulanten Pflegedienst in häuslicher Umgebung gepflegt, haben Pflegebedürftige Anspruch auf Zuschüsse für Pflegesachleistungen. Die Höhe ist dabei ebenso wie beim Pflegegeld abhängig vom Pflegegrad. Auch hier beginnt der Leistungsanspruch bei Pflegegrad 2 und beläuft sich auf 689€. In der höchsten Stufe (Pflegegrad 5) werden aktuell Leistungen im Wert von 1.995€ von den Versicherungen übernommen. Darüber hinaus kann ab einem Pflegegrad von 2 auch die sogenannte Kombinationsleistung bestehend aus Pflegegeld und Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden.

 

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